Im Detail erklärt
Zu den wichtigsten aushangpflichtigen Gesetzen haben wir ausführliche Ratgeber erstellt, mit Aushangpflicht, Inhalten, Bußgeldern und Branchen.
- ArbZG Arbeitszeitgesetz
- MuSchG Mutterschutzgesetz
- JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz
- ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
Alle aushangpflichtigen Gesetze
Ob ein Gesetz für Ihren Betrieb gilt, hängt vom Einzelfall ab. Diese Übersicht zeigt die gängigsten aushangpflichtigen Vorschriften und ab wann sie greifen, sortiert nach Kategorie.
Basis-Aushänge
Der Standard für jeden Betrieb: ArbZG, AGG samt § 61b ArbGG und DGUV Vorschrift 1 sind ab dem ersten Mitarbeiter Pflicht, die übrigen bewährte Praxis.
| Gesetz | Rechtsgrundlage | Pflicht ab |
|---|---|---|
| ArbZG Arbeitszeitgesetz | § 16 Abs. 1 ArbZG | Immer (ab 1. Mitarbeiter) |
| AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz | § 12 Abs. 5 AGG | Immer (ab 1. Mitarbeiter) |
| ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz (§ 61b) | § 12 Abs. 5 AGG i. V. m. § 61b ArbGG | Immer (zusammen mit dem AGG) |
| DGUV V1 DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) | § 12 DGUV Vorschrift 1 | Immer (ab 1. Mitarbeiter) |
| ArbSchG Arbeitsschutzgesetz | ArbSchG i. V. m. § 12 DGUV Vorschrift 1 | Immer (über § 12 DGUV Vorschrift 1) |
| MiLoG Mindestlohngesetz | MiLoG | Empfohlen (keine eigene Aushangpflicht) |
| BUrlG Bundesurlaubsgesetz | BUrlG | Empfohlen (keine eigene Aushangpflicht) |
| EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz | EFZG | Empfohlen (keine eigene Aushangpflicht) |
| ASiG Arbeitssicherheitsgesetz | ASiG | Empfohlen (keine eigene Aushangpflicht) |
Strukturabhängig
Greifen ab bestimmten Schwellen (Mitarbeiterzahl, beschäftigte Frauen, Jugendliche, Betriebsrat).
| Gesetz | Rechtsgrundlage | Pflicht ab |
|---|---|---|
| JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz | § 47 JArbSchG | Ab 1 beschäftigtem Jugendlichen |
| MuSchG Mutterschutzgesetz | § 26 MuSchG | Ab regelmäßig mehr als 3 Frauen |
| BetrVG Betriebsvereinbarungen (BetrVG) | § 77 Abs. 2 S. 4 BetrVG | Bei bestehendem Betriebsrat mit Betriebsvereinbarungen |
| HinSchG Hinweisgeberschutzgesetz | § 12 HinSchG | Ab 50 Beschäftigten |
| TVG Tarifvertragsgesetz | § 8 TVG | Bei Tarifbindung (Verbandsmitgliedschaft oder Firmentarifvertrag) |
| SBV-Wahl Schwerbehindertenvertretung, Wahlbekanntmachung | § 5 Abs. 2 SchwbVWO | Bei anstehender SBV-Wahl (zeitlich befristet) |
| BR-Wahl Betriebsratswahl, Wahlausschreiben | § 3 Abs. 4 WO (Wahlordnung zum BetrVG) | Bei laufender Betriebsratswahl (zeitlich befristet) |
Branchenspezifisch
Nach Tätigkeit oder Betriebsart, z. B. Handel, Gastronomie, Gefahrstoffe.
| Gesetz | Rechtsgrundlage | Pflicht ab |
|---|---|---|
| LadSchlG Ladenschlussgesetz | § 21 LadSchlG | Verkaufsstellen mit Beschäftigten |
| JuSchG Jugendschutzgesetz | § 3 JuSchG | Gaststätten, Veranstalter, Handel |
| GefStoffV Gefahrstoffverordnung | GefStoffV | Bei Umgang mit Gefahrstoffen |
| ArbStättV Arbeitsstättenverordnung | ArbStättV | Flucht-/Rettungspläne, je nach Stätte |
| BioStoffV Biostoffverordnung | § 14 BioStoffV | Bei Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen |
| StrlSchG/StrlSchV Strahlenschutzgesetz und -verordnung | § 46 StrlSchV | Bei Umgang mit ionisierender Strahlung (z. B. Röntgen) |
| HAG Heimarbeitsgesetz | §§ 6, 7a, 8, 19 Abs. 2 HAG | Bei Vergabe von Heimarbeit |
Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung und ist nicht abschließend, je nach Branche können weitere Vorschriften aushangpflichtig sein. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Lösungen nach Branche finden Sie unter Branchen.
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Aushangpflichtige Gesetze sind Vorschriften, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten im Betrieb zugänglich machen müssen: durch Aushang, Auslage oder digitale Bereitstellung. So können sich Mitarbeitende jederzeit über ihre Rechte und Schutzvorschriften informieren. Welche Gesetze gelten, hängt von Branche, Mitarbeiterzahl und Tätigkeit ab.