Kurz & knapp
Arbeitgeber müssen bestimmte Gesetze für ihre Beschäftigten zugänglich machen: per Aushang, Auslage oder seit 2025 auch digital. Die Pflicht gilt ab dem ersten Mitarbeiter; welche Gesetze konkret dazugehören, hängt von Branche, Mitarbeiterzahl und Tätigkeit ab.
Was bedeutet Aushangpflicht?
Als aushangpflichtig gelten Gesetze und Verordnungen, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zugänglich machen muss, damit diese sich jederzeit über ihre Rechte und die geltenden Schutzvorschriften informieren können. Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen dazu, diese Texte „an geeigneter Stelle" auszulegen, auszuhängen oder über die im Betrieb übliche Informationstechnik bereitzustellen.
Die Pflicht trifft praktisch jeden Betrieb mit mindestens einer beschäftigten Person. Sie ist keine reine Formsache: Fehlen die Aushänge, handelt es sich bei den meisten Gesetzen um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Welche Gesetze müssen ausgehängt werden?
Diese Basis- und strukturabhängigen Gesetze gelten für die meisten Betriebe. Nach Tätigkeit oder Betriebsart kommen weitere branchenspezifische Vorschriften hinzu, etwa im Gesundheitswesen oder bei Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen.
Basis-Aushänge
Der Standard für jeden Betrieb: ArbZG, AGG samt § 61b ArbGG und DGUV Vorschrift 1 sind ab dem ersten Mitarbeiter Pflicht, die übrigen bewährte Praxis.
| Gesetz | Rechtsgrundlage | Pflicht ab |
|---|---|---|
| ArbZG Arbeitszeitgesetz | § 16 Abs. 1 ArbZG | Immer (ab 1. Mitarbeiter) |
| AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz | § 12 Abs. 5 AGG | Immer (ab 1. Mitarbeiter) |
| ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz (§ 61b) | § 12 Abs. 5 AGG i. V. m. § 61b ArbGG | Immer (zusammen mit dem AGG) |
| DGUV V1 DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) | § 12 DGUV Vorschrift 1 | Immer (ab 1. Mitarbeiter) |
| ArbSchG Arbeitsschutzgesetz | ArbSchG i. V. m. § 12 DGUV Vorschrift 1 | Immer (über § 12 DGUV Vorschrift 1) |
| MiLoG Mindestlohngesetz | MiLoG | Empfohlen (keine eigene Aushangpflicht) |
| BUrlG Bundesurlaubsgesetz | BUrlG | Empfohlen (keine eigene Aushangpflicht) |
| EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz | EFZG | Empfohlen (keine eigene Aushangpflicht) |
| ASiG Arbeitssicherheitsgesetz | ASiG | Empfohlen (keine eigene Aushangpflicht) |
Strukturabhängig
Greifen ab bestimmten Schwellen (Mitarbeiterzahl, beschäftigte Frauen, Jugendliche, Betriebsrat).
| Gesetz | Rechtsgrundlage | Pflicht ab |
|---|---|---|
| JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz | § 47 JArbSchG | Ab 1 beschäftigtem Jugendlichen |
| MuSchG Mutterschutzgesetz | § 26 MuSchG | Ab regelmäßig mehr als 3 Frauen |
| BetrVG Betriebsvereinbarungen (BetrVG) | § 77 Abs. 2 S. 4 BetrVG | Bei bestehendem Betriebsrat mit Betriebsvereinbarungen |
| HinSchG Hinweisgeberschutzgesetz | § 12 HinSchG | Ab 50 Beschäftigten |
| TVG Tarifvertragsgesetz | § 8 TVG | Bei Tarifbindung (Verbandsmitgliedschaft oder Firmentarifvertrag) |
| SBV-Wahl Schwerbehindertenvertretung, Wahlbekanntmachung | § 5 Abs. 2 SchwbVWO | Bei anstehender SBV-Wahl (zeitlich befristet) |
| BR-Wahl Betriebsratswahl, Wahlausschreiben | § 3 Abs. 4 WO (Wahlordnung zum BetrVG) | Bei laufender Betriebsratswahl (zeitlich befristet) |
Die vollständige Übersicht mit allen 23 Gesetzen inklusive branchenspezifischer Vorschriften finden Sie im Gesetze-Verzeichnis.
Checkliste: Aushangpflichtige Gesetze 2026Wo müssen die Aushänge hängen?
Entscheidend ist, dass alle Beschäftigten die Texte ohne Hürde erreichen können. Bewährt haben sich folgende Orte:
- Schwarzes Brett: der klassische, allgemein zugängliche Ort.
- Pausen- und Aufenthaltsräume sowie die Kantine.
- Eingangs- und Flurbereiche, die alle täglich passieren.
- Intranet oder digitales Portal: seit 2025 für viele Gesetze gleichwertig zulässig.
Wichtig: Eine einmalige Rundmail genügt nicht. Der Zugang muss dauerhaft, unbeaufsichtigt und jederzeit möglich sein.
Digital statt Papier, seit 2025 erlaubt
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurde zum 1. Januar 2025 der § 16 Abs. 1 ArbZG neu gefasst: Arbeitgeber dürfen die aushangpflichtigen Texte seither „über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik" bereitstellen, die digitale Bereitstellung ist dem Papieraushang damit gleichgestellt. Auch § 26 MuSchG erlaubt die elektronische Form ausdrücklich.
Damit die digitale Bereitstellung rechtssicher ist, müssen vier Bedingungen erfüllt sein:
- Alle Beschäftigten haben ungehinderten Zugang (z. B. über das Intranet), ohne Mitwirkung Dritter.
- Der Zugriff ist jederzeit und unbeaufsichtigt möglich.
- Es wird stets die aktuell gültige Fassung bereitgestellt.
- Die Beschäftigten sind über die Einsichtsmöglichkeit informiert.
Wichtige Grenze
Nicht alles darf digital ersetzt werden: Flucht- und Rettungspläne müssen weiterhin physisch und sichtbar im Betrieb angebracht sein. Eine reine E-Mail erfüllt die Aushangpflicht ebenfalls nicht, da sie keinen dauerhaft ungehinderten Zugang gewährleistet.
Gerade bei Homeoffice und mehreren Standorten zeigt die digitale Bereitstellung ihre Stärke: Ein Papieraushang am Hauptsitz erreicht Beschäftigte im Homeoffice oder in einer Filiale ohne eigenes schwarzes Brett nicht. Ein digitales Portal, auf das alle Beschäftigten unabhängig vom Standort zugreifen können, erfüllt die Aushangpflicht dagegen für die gesamte Belegschaft gleichermaßen.
Ab wann und für wen? Die Schwellenwerte
Die grundsätzliche Aushangpflicht beginnt mit dem ersten Mitarbeiter. Einzelne Gesetze greifen erst ab bestimmten Schwellen:
- Ab dem 1. Mitarbeiter: ArbZG, AGG samt § 61b ArbGG (§ 12 Abs. 5 AGG) und DGUV Vorschrift 1; dazu bewährte Basis-Gesetze wie ArbSchG, MiLoG und BUrlG.
- Mutterschutzgesetz (MuSchG): ab regelmäßig mehr als drei beschäftigten Frauen.
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): sobald mindestens ein Jugendlicher beschäftigt wird.
- Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): ab 50 Beschäftigten.
- Betriebsvereinbarungen (BetrVG): sobald ein Betriebsrat besteht und Betriebsvereinbarungen geschlossen wurden.
- Tarifvertragsgesetz (TVG): nur bei Tarifbindung durch Verbandsmitgliedschaft oder Firmentarifvertrag.
Was ist 2026 neu?
Zwei Änderungen aus 2025 wirken bis in dieses Jahr nach und betreffen fast jeden Betrieb:
- Digitale Aushangpflicht seit 1. Januar 2025: Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz erlaubt § 16 Abs. 1 ArbZG die elektronische Bereitstellung ausdrücklich, siehe Abschnitt „Digital statt Papier" oben.
- Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburt seit 1. Juni 2025: Frauen haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen abgestuften Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt, von zwei Wochen ab der 13. bis zu acht Wochen ab der 20. Woche. Die Betroffene kann sich für die Schutzfrist entscheiden oder ausdrücklich weiterarbeiten. Der Aushang des Mutterschutzgesetzes muss die jeweils aktuelle Fassung widerspiegeln.
Diese Seite wird jährlich aktualisiert, das Datum oben zeigt den Stand.
Was kostet ein fehlender Aushang?
Wer seiner Aushangpflicht nicht nachkommt, begeht bei den meisten Gesetzen eine Ordnungswidrigkeit: Der fehlende Aushang selbst kann, etwa beim Arbeitszeit- und beim Jugendarbeitsschutzgesetz, mit bis zu 5.000 € geahndet werden. Deutlich teurer sind Verstöße gegen die dahinterliegenden Schutzvorschriften: Beim Jugendarbeitsschutzgesetz und beim Mutterschutzgesetz drohen für die schwersten Verstöße, etwa Beschäftigungsverbote oder verbotene Mehrarbeit, jeweils bis zu 30.000 € (§ 58 JArbSchG, § 32 MuSchG). Kommt durch die fehlende Information ein Beschäftigter zu Schaden, kann der Arbeitgeber nach § 280 Abs. 1 BGB zusätzlich schadensersatzpflichtig werden. Die genauen Bußgeldrahmen finden Sie auf den jeweiligen Gesetzes-Detailseiten.
Gesundheitswesen und Bildungseinrichtungen
Zwei Branchen kommen mit zusätzlichen Aushangpflichten, die über die Basis- und strukturabhängigen Gesetze hinausgehen:
- Gesundheitswesen: Praxen und Einrichtungen, die mit ionisierender Strahlung arbeiten, etwa bei Röntgen, CT oder Strahlentherapie, müssen zusätzlich Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung zur Einsicht bereithalten (§ 46 StrlSchV), digital ebenso zulässig wie in Papierform. Details für die Pflegebranche finden Sie unter Aushangpflicht in Pflege und Gesundheitswesen.
- Kitas und Schulen: Als Gemeinschaftseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz treffen sie besondere Informationspflichten gegenüber Beschäftigten und Eltern, etwa zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten (§ 34 IfSG). Das ist keine klassische Gesetzestext-Aushangpflicht wie beim Arbeitszeitgesetz, wird in der Praxis aber häufig gleich behandelt. Mehr dazu unter Aushangpflicht in der Kita und Aushangpflicht in Schule und Bildung.
Aushangpflicht nach Branche
Je nach Tätigkeit kommen zu den Basis-Gesetzen weitere Vorschriften hinzu. Wählen Sie Ihre Branche und sehen Sie die passende, vorkonfigurierte Aushang-Liste:
- Gastronomie & Hotellerie
- Gesundheit & Pflege
- Handwerk
- Einzelhandel
- Produktion & Industrie
- Logistik & Transport
- Bau & Baugewerbe
- Kita & Kindertageseinrichtungen
- Schule & Bildung
- Öffentlicher Dienst
- Büro & Verwaltung
- Friseur & Kosmetik
- Sicherheit & Bewachung
- Land- & Forstwirtschaft
- Andere / Mischbetrieb
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Für nahezu jeden Betrieb gelten Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Je nach Personenkreis kommen Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) hinzu, dazu branchenspezifische Vorschriften. Welche Gesetze konkret gelten, hängt von Branche, Mitarbeiterzahl und Tätigkeit ab.