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Aushangpflichtige Gesetze für Produktion & Industrie 2026 jetzt digital

Produktions- und Industriebetriebe laufen im Schichtbetrieb, oft mit Leih- und Fremdpersonal und über mehrere Hallen verteilt. Zu den Basis-Aushängen kommen die arbeitsschutzlastigen Vorschriften aus Gefahrstoff-, Lärm-/Vibrations- und Betriebssicherheitsrecht sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge. An jeder Anlage muss die jeweilige Betriebsanweisung verfügbar sein, in jeder Schicht.

Von Tim Trinkies 6 Min. Lesezeit
Mitarbeiter bedient eine Maschine an einer Produktionslinie

Aushangpflicht im produzierenden Gewerbe

56 relevante Vorschriften in Produktion und Industrie: 12 Pflicht-Aushänge, 16 branchenspezifische Vorschriften und 28 empfohlene Gesetze. Mit „bedingt“ markierte Einträge greifen abhängig von Betriebsstruktur und Beschäftigten. Wo eine Detailseite existiert, führt der Eintrag direkt zum Gesetz.

Pflicht-Aushänge in Produktion und Industrie

Diese Gesetze schreibt der Gesetzgeber vor. Mit „bedingt“ markierte Pflichten greifen ab bestimmten Schwellen, etwa nach Zahl oder Kreis der Beschäftigten.

Branchenspezifische Vorschriften im produzierenden Gewerbe

Vorschriften, die speziell in Produktion und Industrie relevant sind: von DGUV-Vorschriften bis Fachrecht.

  • 12. BImSchVZwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung)bedingt
  • ArbMedVVVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • AÜGArbeitnehmerüberlassungsgesetzbedingt
  • BBiGBerufsbildungsgesetzbedingt
  • BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung
  • BFDGBundesfreiwilligendienstgesetzbedingt
  • BioStoffVBiostoffverordnungbedingt
  • DruckLVDruckluftverordnungbedingt
  • GbVGefahrgutbeauftragten-Verordnungbedingt
  • GefStoffVGefahrstoffverordnungbedingt
  • GenTSVGentechniksicherheitsverordnungbedingt
  • GGVSEBGefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschiffbedingt
  • JFDGJugendfreiwilligendienstegesetzbedingt
  • LärmVibrationsArbSchVLärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnungbedingt
  • LasthandhabVLastenhandhabungsverordnungbedingt
  • PSA-BVPSA-Benutzungsverordnungbedingt

Empfohlene Aushänge in Produktion und Industrie

Nicht zwingend aushangpflichtig, aber bewährte Praxis für einen vollständigen digitalen Aushang.

  • 5. VermBGFünftes Vermögensbildungsgesetzbedingt
  • ArbSchGArbeitsschutzgesetz
  • ArbStättVArbeitsstättenverordnung
  • ASiGArbeitssicherheitsgesetz
  • BDSGBundesdatenschutzgesetz
  • BEEGBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
  • BetrVGBetriebsverfassungsgesetz
  • BGBBürgerliches Gesetzbuch
  • BKVBerufskrankheiten-Verordnung
  • BUrlGBundesurlaubsgesetz
  • DGUV V2DGUV Vorschrift 2
  • DSGVOEU-Datenschutz-Grundverordnung
  • EFZGEntgeltfortzahlungsgesetz
  • EntgTranspGEntgelttransparenzgesetzbedingt
  • FPfZGFamilienpflegezeitgesetz
  • GeschGehGGeschäftsgeheimnisgesetz
  • HAGHeimarbeitsgesetz
  • HinSchGHinweisgeberschutzgesetzbedingt
  • KindArbSchVKinderarbeitsschutzverordnung
  • KSchGKündigungsschutzgesetz
  • MiLoGMindestlohngesetz
  • MiLoV5Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
  • NachwGNachweisgesetz
  • PflegeZGPflegezeitgesetz
  • SGB IXNeuntes Buch Sozialgesetzbuch
  • SGB VIISiebtes Buch Sozialgesetzbuch
  • TVGTarifvertragsgesetz
  • TzBfGTeilzeit- und Befristungsgesetz

Branchen-Besonderheiten

Warum die Aushangpflicht in der Produktion anders gelagert ist als in einem typischen Büroteam:

  • Drei-Schicht-Betrieb rund um die Uhr: Ein Aushang im Tagschicht-Büro erreicht die Nacht- und Wochenendschicht nicht, die Pflicht verlangt aber Zugriff für jede Schicht.
  • Leih- und Fremdpersonal sowie Werkverträge: Auch eingesetzte Fremdkräfte müssen am Arbeitsplatz informiert sein. Über ein digitales Portal sind sie ab dem ersten Einsatz erreichbar.
  • Kaum jemand an der Anlage hat einen festen PC-Arbeitsplatz. § 16 ArbZG erlaubt seit dem 1. Januar 2025 die rein digitale Bereitstellung. Voraussetzung ist der ungehinderte Zugriff für alle, etwa über Hallen-Terminals oder das eigene Gerät.
  • Mehrere Hallen, Standorte und Werke müssen die Aushänge und die anlagenbezogenen Betriebsanweisungen jeweils vollständig und aktuell vorhalten, eine zentrale digitale Quelle hält alle Werke auf einem Stand.
  • Pflichtaushänge und Betriebsanweisungen sind zwei Ebenen: Die Gesetzestexte gelten betriebsweit, die Betriebsanweisung gilt an der konkreten Anlage. Beide müssen am Einsatzort erreichbar sein.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge ist zu dokumentieren, ein digitales Portal mit Kenntnisnahme-Funktion verbindet Aushang und nachweisbare Information in einem Schritt.

In der Produktion ist der Arbeitsplatz die Anlage, nicht der Schreibtisch, und die Anlage läuft oft rund um die Uhr. Drei-Schicht-Betrieb, Leih- und Fremdpersonal, mehrere Hallen und Werke: Der klassische Aushang im Büro der Tagschicht erreicht diese Belegschaft nicht zuverlässig.

Warum Produktion und Industrie eine Sonderlage haben

Drei Punkte heben Industriebetriebe vom Standard-Büro ab:

  • Schichtbetrieb statt Kernzeit. Wer nachts oder am Wochenende an der Anlage steht, betritt das Tagschicht-Büro nicht. Die Pflicht verlangt aber, dass jeder in jeder Schicht jederzeit Zugriff hat.
  • Zwei Aushang-Ebenen gleichzeitig. Neben den betriebsweit geltenden Gesetzestexten gibt es die anlagenbezogene Betriebsanweisung nach Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsrecht, beide müssen am Einsatzort erreichbar sein.
  • Fremd- und Leihpersonal. Auch eingesetzte Fremdkräfte müssen am Arbeitsplatz informiert sein, ein Papieraushang für eine feste Stammbelegschaft bildet das nicht ab.

Was ein Industriebetrieb konkret aushängen muss

Die Gesetzesübersicht oben zeigt alle relevanten Vorschriften: die Pflicht-Aushänge ab dem ersten Mitarbeiter samt bewährtem Basis-Paket, strukturabhängige Vorschriften (Jugendarbeitsschutz und Mutterschutz je nach Personal) und die arbeitsschutzlastigen Normen aus Gefahrstoff-, Lärm-, Betriebssicherheits- und Arbeitsmedizinrecht.

Eine Besonderheit: Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt § 16 ArbZG die rein digitale Bereitstellung der aushangpflichtigen Gesetze ausdrücklich, vorausgesetzt, alle Beschäftigten können jederzeit ungehindert auf die aktuelle Fassung zugreifen, etwa über Hallen-Terminals oder das eigene Gerät. Flucht- und Rettungspläne in den Hallen zählen zur betrieblichen Gefahrenabwehr und müssen weiterhin sichtbar angebracht sein.

Was Industriebetriebe dabei häufig übersehen

  • Die Nacht- und Wochenendschicht. Wer nur tagsüber prüft, ob der Aushang hängt, übersieht, dass ihn die anderen Schichten nicht erreichen. Ein Smartphone- oder Terminal-Zugriff schließt diese Lücke.
  • Betriebsanweisung ist nicht gleich Gesetzestext. Beide Ebenen müssen am Einsatzort verfügbar sein. Eine digitale Quelle, die Pflichtaushänge und anlagenbezogene Anweisungen bündelt, erspart das Doppelhandling.
  • Vorsorge ist zu dokumentieren. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Unterweisungen verlangen einen Nachweis. Ein Portal mit Kenntnisnahme-Funktion liefert Aushang und Dokumentation in einem Schritt.

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Häufige Fragen aus der Produktion

  • Zu den Pflicht-Aushängen ab dem ersten Mitarbeiter (ArbZG, AGG samt § 61b ArbGG, DGUV Vorschrift 1) und dem bewährten Basis-Paket (ArbSchG, MiLoG, BUrlG, EFZG, ASiG) kommen je nach Personal das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz hinzu. Industrie-typisch sind die Gefahrstoffverordnung (Betriebsanweisungen an jeder Anlage), die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.

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