§ 16 ArbZG-konform, seit 2025 gesetzlich erlaubt.
Mit der Anpassung des § 16 Arbeitszeitgesetz zum 1.1.2025 ist die digitale Bereitstellung aushangpflichtiger Gesetze explizit zugelassen, vorausgesetzt, alle Beschäftigten haben freien Zugang. Genau das stellt aushang-digital.de sicher.
- Jederzeit abrufbar für alle Mitarbeitenden
- Funktioniert ohne Login (öffentliche Portal-URL möglich)
- Audit-fähige Zugriffs-Statistiken (Pro+)








