Aushangpflicht im Handwerksbetrieb
53 relevante Vorschriften im Handwerk: 11 Pflicht-Aushänge, 14 branchenspezifische Vorschriften und 28 empfohlene Gesetze. Mit „bedingt“ markierte Einträge greifen abhängig von Betriebsstruktur und Beschäftigten. Wo eine Detailseite existiert, führt der Eintrag direkt zum Gesetz.
Pflicht-Aushänge im Handwerk
Diese Gesetze schreibt der Gesetzgeber vor. Mit „bedingt“ markierte Pflichten greifen ab bestimmten Schwellen, etwa nach Zahl oder Kreis der Beschäftigten.
- AGGAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- ArbGGArbeitsgerichtsgesetz
- ArbZGArbeitszeitgesetz
- DGUV V1DGUV Vorschrift 1
- DGUV V3DGUV Vorschrift 3bedingt
- DGUV V38DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeitenbedingt
- DGUV V68DGUV Vorschrift 68 — Flurförderzeugebedingt
- JArbSchGJugendarbeitsschutzgesetzbedingt
- MuSchGMutterschutzgesetzbedingt
- StrlSchGStrahlenschutzgesetzbedingt
- StrlSchVStrahlenschutzverordnungbedingt
Branchenspezifische Vorschriften im Handwerksbetrieb
Vorschriften, die speziell im Handwerk relevant sind: von DGUV-Vorschriften bis Fachrecht.
- ArbMedVVVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- AÜGArbeitnehmerüberlassungsgesetzbedingt
- BaustellVBaustellenverordnungbedingt
- BBiGBerufsbildungsgesetzbedingt
- BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung
- BFDGBundesfreiwilligendienstgesetzbedingt
- BioStoffVBiostoffverordnungbedingt
- GbVGefahrgutbeauftragten-Verordnungbedingt
- GefStoffVGefahrstoffverordnungbedingt
- GGVSEBGefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschiffbedingt
- JFDGJugendfreiwilligendienstegesetzbedingt
- LärmVibrationsArbSchVLärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnungbedingt
- LasthandhabVLastenhandhabungsverordnungbedingt
- PSA-BVPSA-Benutzungsverordnungbedingt
Empfohlene Aushänge im Handwerk
Nicht zwingend aushangpflichtig, aber bewährte Praxis für einen vollständigen digitalen Aushang.
- 5. VermBGFünftes Vermögensbildungsgesetzbedingt
- ArbSchGArbeitsschutzgesetz
- ArbStättVArbeitsstättenverordnung
- ASiGArbeitssicherheitsgesetz
- BDSGBundesdatenschutzgesetz
- BEEGBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- BetrVGBetriebsverfassungsgesetz
- BGBBürgerliches Gesetzbuch
- BKVBerufskrankheiten-Verordnung
- BUrlGBundesurlaubsgesetz
- DGUV V2DGUV Vorschrift 2
- DSGVOEU-Datenschutz-Grundverordnung
- EFZGEntgeltfortzahlungsgesetz
- EntgTranspGEntgelttransparenzgesetzbedingt
- FPfZGFamilienpflegezeitgesetz
- GeschGehGGeschäftsgeheimnisgesetz
- HAGHeimarbeitsgesetz
- HinSchGHinweisgeberschutzgesetzbedingt
- KindArbSchVKinderarbeitsschutzverordnung
- KSchGKündigungsschutzgesetz
- MiLoGMindestlohngesetz
- MiLoV5Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
- NachwGNachweisgesetz
- PflegeZGPflegezeitgesetz
- SGB IXNeuntes Buch Sozialgesetzbuch
- SGB VIISiebtes Buch Sozialgesetzbuch
- TVGTarifvertragsgesetz
- TzBfGTeilzeit- und Befristungsgesetz
Branchen-Besonderheiten
Warum die Aushangpflicht in der Handwerk anders gelagert ist als in einem typischen Büroteam:
- Montage, Kundendienst und wechselnde Baustellen: Wer den ganzen Tag unterwegs ist, betritt das Büro oder die Werkstatt mit dem Aushang oft tagelang nicht, ein Ordner am schwarzen Brett erreicht diese Kräfte nicht.
- Kleine Betriebe ohne eigene Personalabteilung: Die jährlichen Gesetzesänderungen unbemerkt zu verpassen, ist hier das größte Risiko: eine zentral gepflegte digitale Quelle hält die Fassung ohne Zutun aktuell.
- Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt § 16 ArbZG die rein digitale Bereitstellung. Im Handwerk löst der Zugriff per Smartphone das Problem, dass Gesellen und Azubis keinen festen PC-Arbeitsplatz haben.
- Wo am Einsatzort kein IT-Zugang besteht, etwa auf einer Baustelle ohne Netz oder Terminal, bleibt eine physische Bereitstellung der aushangpflichtigen Gesetze weiterhin nötig. Eine digitale Quelle, aus der sich aktuelle Aushänge jederzeit drucken lassen, deckt beide Fälle ab.
- Betriebe mit mehreren Standorten oder Gewerken müssen an jedem Ort die vollständige, aktuelle Fassung vorhalten, inklusive der gefahrstoffbezogenen Betriebsanweisungen für die dort eingesetzten Stoffe.
- Azubis, Saison- und Aushilfskräfte wechseln häufig: Über ein Mitarbeitenden-Portal sind sie ab dem ersten Arbeitstag informiert, ohne dass jemand den Aushang erneuern muss.
Im Handwerk ist der Arbeitsplatz selten ein Schreibtisch. Gesellen, Azubis und Aushilfen sind auf Montage, beim Kunden, in der Werkstatt oder auf wechselnden Baustellen, und genau dort, wo gearbeitet wird, müssen sie jederzeit Zugriff auf die aushangpflichtigen Gesetze haben. Der klassische Ordner am schwarzen Brett im Büro erreicht diese Menschen nicht zuverlässig.
Warum das Handwerk eine Sonderlage hat
Drei Punkte heben Handwerksbetriebe vom Standard-Büro ab:
- Mobile Tätigkeit statt fester Arbeitsplatz. Wer den ganzen Tag im Kundendienst oder auf Montage unterwegs ist, betritt das Büro mit dem Aushang oft tagelang nicht. Die Pflicht verlangt aber, dass jeder jederzeit Zugriff hat.
- Ausbildung als Normalfall. Das Handwerk bildet aus, damit greift das Jugendarbeitsschutzgesetz in fast jedem Betrieb, der Azubis unter 18 beschäftigt.
- Gefahrstoffe, Maschinen und Lärm. Lacke, Lösemittel, Trennschleifer, Gerüste: Aus dem täglichen Arbeitsumfeld ergeben sich aushangpflichtige Betriebsanweisungen, die am Einsatzort verfügbar sein müssen.
Was ein Handwerksbetrieb konkret aushängen muss
Die Gesetzesübersicht oben zeigt alle relevanten Vorschriften: die Pflicht-Aushänge ab dem ersten Mitarbeiter samt bewährtem Basis-Paket, strukturabhängige Vorschriften (Jugendarbeitsschutz greift in der Praxis fast immer) und die handwerks-typischen Normen aus Gefahrstoff-, Betriebssicherheits- und Lärmschutzrecht.
Eine Besonderheit: Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt § 16 ArbZG die rein digitale Bereitstellung der aushangpflichtigen Gesetze ausdrücklich, vorausgesetzt, alle Beschäftigten können jederzeit ungehindert auf die aktuelle Fassung zugreifen. Wo am Einsatzort kein IT-Zugang besteht, etwa auf einer Baustelle ohne Netz, bleibt eine physische Bereitstellung weiter nötig. Flucht- und Rettungspläne in Werkstatt und Sozialräumen zählen zur betrieblichen Gefahrenabwehr und müssen ebenfalls sichtbar angebracht sein.
Was Handwerksbetriebe dabei häufig übersehen
- Die jährliche Aktualisierung. Kleine Betriebe ohne eigene Personalabteilung verpassen die regelmäßigen Gesetzesänderungen am ehesten, der Aushang am Brett veraltet unbemerkt. Eine zentral gepflegte digitale Quelle hält die Fassung ohne Zutun aktuell.
- Die Betriebsanweisungen. Pflichtaushänge sind das eine, die gefahrstoff- und maschinenbezogenen Betriebsanweisungen das andere, beides muss am jeweiligen Einsatzort zugänglich sein, nicht nur im Büro.
- Die Vertretungs- und Azubikette. Neue Azubis, Aushilfen und kurzfristig eingesetzte Kräfte sind die häufigste Lücke. Über ein Mitarbeitenden-Portal sind sie ab Tag eins informiert.
Bußgeld & Aufsicht
Was kosten fehlende Aushänge?
Verstöße werden normbezogen geahndet. Fehlende oder veraltete Pflichtaushänge können seit 2025 mit bis zu 5.000 € geahndet werden, bei Verstößen gegen die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes reicht der Rahmen bis 30.000 €. Verstöße im Gefahrstoff- und Arbeitsmittelbereich werden eigenständig verfolgt. Geprüft wird von der Gewerbeaufsicht bzw. Arbeitsschutzbehörde und der zuständigen Berufsgenossenschaft (z. B. BG BAU, BG ETEM, BG Holz und Metall); kommt durch einen fehlenden Aushang ein Beschäftigter zu Schaden, droht zusätzlich Schadenersatz.
Ihre exakte Aushang-Liste in unter 5 Minuten
3-4 weitere Aushänge hängen von Ihrer konkreten Betriebsstruktur ab (Mitarbeiterzahl, Auszubildende, beschäftigte Frauen, Gefahrstoffe). Wir übergeben die Branche Handwerk direkt an unseren Aushang-Assistenten, dort beantworten Sie wenige Fragen und erhalten Ihre individuelle, sofort umsetzbare Liste.
Aushang-Liste für Handwerk erstellenHäufige Fragen aus der Handwerk
Zu den Pflicht-Aushängen ab dem ersten Mitarbeiter (ArbZG, AGG samt § 61b ArbGG, DGUV Vorschrift 1) und dem bewährten Basis-Paket (ArbSchG, MiLoG, BUrlG, EFZG, ASiG) kommt durch die Ausbildung fast immer das Jugendarbeitsschutzgesetz hinzu, bei entsprechendem Personal auch das Mutterschutzgesetz. Handwerks-typisch sind außerdem die Gefahrstoffverordnung (Betriebsanweisungen für Lacke, Lösemittel, Stäube), die Betriebssicherheitsverordnung (Maschinen, Leitern, Gerüste) und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.


