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Aushangpflichtige Gesetze für Land- & Forstwirtschaft 2026 jetzt digital

In der Land- und Forstwirtschaft wird auf dem Feld, im Wald und im Stall gearbeitet, selten am Schreibtisch, oft ohne Netz und Terminal. Zu den Basis-Aushängen kommen Gefahrstoff- und Biostoffvorgaben (Pflanzenschutz, Tierhaltung) sowie durch Saison- und Erntehelfer fast immer das Jugendarbeitsschutz- und Mindestlohnthema. Entscheidend ist, dass auch kurzfristige und fremdsprachige Kräfte ab dem ersten Tag erreichbar sind.

Von Tim Trinkies 6 Min. Lesezeit
Landwirt steht neben einem Traktor auf einem Feld

Aushangpflicht im landwirtschaftlichen Betrieb

54 relevante Vorschriften in der Land- und Forstwirtschaft: 10 Pflicht-Aushänge, 16 branchenspezifische Vorschriften und 28 empfohlene Gesetze. Mit „bedingt“ markierte Einträge greifen abhängig von Betriebsstruktur und Beschäftigten. Wo eine Detailseite existiert, führt der Eintrag direkt zum Gesetz.

Pflicht-Aushänge in der Land- und Forstwirtschaft

Diese Gesetze schreibt der Gesetzgeber vor. Mit „bedingt“ markierte Pflichten greifen ab bestimmten Schwellen, etwa nach Zahl oder Kreis der Beschäftigten.

Branchenspezifische Vorschriften im landwirtschaftlichen Betrieb

Vorschriften, die speziell in der Land- und Forstwirtschaft relevant sind: von DGUV-Vorschriften bis Fachrecht.

  • ArbMedVVVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • AÜGArbeitnehmerüberlassungsgesetzbedingt
  • BaustellVBaustellenverordnungbedingt
  • BBiGBerufsbildungsgesetzbedingt
  • BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung
  • BFDGBundesfreiwilligendienstgesetzbedingt
  • BioStoffVBiostoffverordnungbedingt
  • FPersGFahrpersonalgesetzbedingt
  • GbVGefahrgutbeauftragten-Verordnungbedingt
  • GefStoffVGefahrstoffverordnungbedingt
  • GGVSEBGefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschiffbedingt
  • JFDGJugendfreiwilligendienstegesetzbedingt
  • LärmVibrationsArbSchVLärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnungbedingt
  • LasthandhabVLastenhandhabungsverordnungbedingt
  • PSA-BVPSA-Benutzungsverordnungbedingt
  • VSG 1.3Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (SVLFG, VSG 1.3)

Empfohlene Aushänge in der Land- und Forstwirtschaft

Nicht zwingend aushangpflichtig, aber bewährte Praxis für einen vollständigen digitalen Aushang.

  • 5. VermBGFünftes Vermögensbildungsgesetzbedingt
  • ArbSchGArbeitsschutzgesetz
  • ArbStättVArbeitsstättenverordnung
  • ASiGArbeitssicherheitsgesetz
  • BDSGBundesdatenschutzgesetz
  • BEEGBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
  • BetrVGBetriebsverfassungsgesetz
  • BGBBürgerliches Gesetzbuch
  • BKVBerufskrankheiten-Verordnung
  • BUrlGBundesurlaubsgesetz
  • DGUV V2DGUV Vorschrift 2
  • DSGVOEU-Datenschutz-Grundverordnung
  • EFZGEntgeltfortzahlungsgesetz
  • EntgTranspGEntgelttransparenzgesetzbedingt
  • FPfZGFamilienpflegezeitgesetz
  • GeschGehGGeschäftsgeheimnisgesetz
  • HAGHeimarbeitsgesetz
  • HinSchGHinweisgeberschutzgesetzbedingt
  • KindArbSchVKinderarbeitsschutzverordnung
  • KSchGKündigungsschutzgesetz
  • MiLoGMindestlohngesetz
  • MiLoV5Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
  • NachwGNachweisgesetz
  • PflegeZGPflegezeitgesetz
  • SGB IXNeuntes Buch Sozialgesetzbuch
  • SGB VIISiebtes Buch Sozialgesetzbuch
  • TVGTarifvertragsgesetz
  • TzBfGTeilzeit- und Befristungsgesetz

Branchen-Besonderheiten

Warum die Aushangpflicht in der Landwirtschaft anders gelagert ist als in einem typischen Büroteam:

  • Feld, Wald und Stall statt Schreibtisch: Wer den ganzen Tag draußen arbeitet, erreicht ein Brett im Hofbüro selten. Die Pflicht verlangt aber Zugriff für alle.
  • Wo am Einsatzort kein Netz oder Terminal besteht, auf dem Feld oder im Wald, bleibt eine physische Bereitstellung nötig. Eine digitale Quelle, aus der sich aktuelle Aushänge drucken lassen, deckt beide Fälle ab.
  • Saison- und Erntehelfer sind oft kurzfristig beschäftigt, wechseln häufig und sprechen teils andere Sprachen: Die aushangpflichtigen Gesetze müssen für jede neue Kraft ab dem ersten Arbeitstag verfügbar sein.
  • § 16 ArbZG erlaubt seit dem 1. Januar 2025 die rein digitale Bereitstellung: über das eigene Gerät hat jede Kraft jederzeit Zugriff, auch ohne festen Arbeitsplatz.
  • Pflanzenschutz, Tierhaltung und Maschinen bringen aushangpflichtige Betriebsanweisungen mit sich, die am Einsatzort verfügbar sein müssen, nicht nur im Hofbüro.
  • Beim Mindestlohn für Saisonkräfte kontrolliert der Zoll. Eine zentral gepflegte, aktuelle Fassung der Aushänge ist Teil eines sauberen Nachweises.

In der Land- und Forstwirtschaft ist der Arbeitsplatz das Feld, der Wald oder der Stall, selten ein Schreibtisch, oft ohne Netz und Terminal. Dazu kommen Saison- und Erntehelfer, die kurzfristig beschäftigt sind, häufig wechseln und teils andere Sprachen sprechen. Ein Brett im Hofbüro bildet diese Realität nicht ab.

Warum Land- und Forstwirtschaft eine Sonderlage haben

Drei Punkte heben Agrarbetriebe vom Standard-Büro ab:

  • Arbeit im Freien, weit verteilt. Wer auf dem Feld oder im Wald arbeitet, erreicht das Hofbüro mit dem Aushang selten, manchmal fehlt am Einsatzort jedes Netz. Die Pflicht verlangt aber Zugriff für alle.
  • Saison- und Erntekräfte. Kurzfristig beschäftigt, oft mehrsprachig und mit hoher Fluktuation: sie müssen ab dem ersten Tag informiert sein.
  • Gefahrstoffe, Tiere und Maschinen. Pflanzenschutz, Tierhaltung, Erntemaschinen: Daraus ergeben sich aushangpflichtige Betriebsanweisungen, die am Einsatzort verfügbar sein müssen.

Was ein Agrarbetrieb konkret aushängen muss

Die Gesetzesübersicht oben zeigt alle relevanten Vorschriften: die Pflicht-Aushänge ab dem ersten Mitarbeiter samt bewährtem Basis-Paket, strukturabhängige Vorschriften (Jugend- und Mutterschutz je nach Personal) und die agrar-typischen Normen aus Gefahrstoff-, Biostoff- und Betriebssicherheitsrecht.

Eine Besonderheit: Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt § 16 ArbZG die rein digitale Bereitstellung der aushangpflichtigen Gesetze ausdrücklich, vorausgesetzt, alle Beschäftigten können jederzeit ungehindert auf die aktuelle Fassung zugreifen. Wo am Einsatzort kein Netz besteht, bleibt eine physische Fassung nötig. Flucht- und Rettungspläne in Hof, Werkstatt und Stall bleiben physisch sichtbar.

Was Agrarbetriebe dabei häufig übersehen

  • Die Saisonkräfte. Genau die kurzfristig und mehrsprachig beschäftigten Helfer sind die häufigste Lücke. Über ein Portal sind sie ab Tag eins erreichbar.
  • Der Aushang draußen. Was im Hofbüro hängt, ist auf dem Feld nicht verfügbar. Der Zugriff über das eigene Gerät und eine druckbare Fassung für Bereiche ohne Netz schließen die Lücke.
  • Pflanzenschutz und Maschinen. Betriebsanweisungen gehören an den Einsatzort. Eine digitale Quelle bündelt Pflichtaushänge und Betriebsanweisungen und hält beide aktuell.

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Häufige Fragen aus der Landwirtschaft

  • Zu den Pflicht-Aushängen ab dem ersten Mitarbeiter (ArbZG, AGG samt § 61b ArbGG, DGUV Vorschrift 1) und dem bewährten Basis-Paket (ArbSchG, MiLoG, BUrlG, EFZG, ASiG) kommen durch Ernte- und Saisonkräfte sowie Azubis häufig das Jugendarbeitsschutzgesetz und bei entsprechendem Personal das Mutterschutzgesetz hinzu. Branchen-typisch sind die Gefahrstoffverordnung (Pflanzenschutz, Treibstoffe), die Biostoffverordnung (Tierhaltung, Zoonosen) und die Betriebssicherheitsverordnung (Maschinen).

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