Branche

Aushangpflichtige Gesetze für den öffentlichen Dienst 2026 jetzt digital

Behörden und Dienststellen beschäftigen Tarifbeschäftigte und Beamte nebeneinander, oft über viele Standorte und teils im Schicht- und Außendienst. Für die Tarifbeschäftigten gelten die Basis-Aushänge; hinzu kommen das Personalvertretungs- und Gleichstellungsrecht sowie der anwendbare Tarifvertrag. Verteilte Dienststellen und mobiles Arbeiten machen die digitale Bereitstellung zum naheliegenden Weg.

Von Tim Trinkies 6 Min. Lesezeit
Mitarbeiter einer Behörde berät einen Bürger am Servicetresen

Aushangpflicht in der öffentlichen Verwaltung

55 relevante Vorschriften im öffentlichen Dienst: 8 Pflicht-Aushänge, 17 branchenspezifische Vorschriften und 30 empfohlene Gesetze. Mit „bedingt“ markierte Einträge greifen abhängig von Betriebsstruktur und Beschäftigten. Wo eine Detailseite existiert, führt der Eintrag direkt zum Gesetz.

Pflicht-Aushänge im öffentlichen Dienst

Diese Gesetze schreibt der Gesetzgeber vor. Mit „bedingt“ markierte Pflichten greifen ab bestimmten Schwellen, etwa nach Zahl oder Kreis der Beschäftigten.

Branchenspezifische Vorschriften in der öffentlichen Verwaltung

Vorschriften, die speziell im öffentlichen Dienst relevant sind: von DGUV-Vorschriften bis Fachrecht.

  • ArbMedVVVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • ArbPlSchGArbeitsplatzschutzgesetzbedingt
  • AÜGArbeitnehmerüberlassungsgesetzbedingt
  • BBiGBerufsbildungsgesetzbedingt
  • BeamtStGBeamtenstatusgesetz
  • BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung
  • BFDGBundesfreiwilligendienstgesetzbedingt
  • BioStoffVBiostoffverordnungbedingt
  • DGUV V82DGUV Vorschrift 82 - Kindertageseinrichtungenbedingt
  • GefStoffVGefahrstoffverordnungbedingt
  • IfSGInfektionsschutzgesetzbedingt
  • JFDGJugendfreiwilligendienstegesetzbedingt
  • LärmVibrationsArbSchVLärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnungbedingt
  • LasthandhabVLastenhandhabungsverordnungbedingt
  • NotSanGNotfallsanitätergesetzbedingt
  • PBefGPersonenbeförderungsgesetzbedingt
  • PSA-BVPSA-Benutzungsverordnungbedingt

Empfohlene Aushänge im öffentlichen Dienst

Nicht zwingend aushangpflichtig, aber bewährte Praxis für einen vollständigen digitalen Aushang.

  • 5. VermBGFünftes Vermögensbildungsgesetzbedingt
  • ArbSchGArbeitsschutzgesetz
  • ArbStättVArbeitsstättenverordnung
  • ASiGArbeitssicherheitsgesetz
  • BDSGBundesdatenschutzgesetz
  • BEEGBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
  • BetrVGBetriebsverfassungsgesetz
  • BGBBürgerliches Gesetzbuch
  • BKVBerufskrankheiten-Verordnung
  • BNichtrSchGBundesnichtraucherschutzgesetz
  • BUrlGBundesurlaubsgesetz
  • DGUV V2DGUV Vorschrift 2
  • DSGVOEU-Datenschutz-Grundverordnung
  • EFZGEntgeltfortzahlungsgesetz
  • EntgTranspGEntgelttransparenzgesetzbedingt
  • FPfZGFamilienpflegezeitgesetz
  • GeschGehGGeschäftsgeheimnisgesetz
  • HAGHeimarbeitsgesetz
  • HinSchGHinweisgeberschutzgesetzbedingt
  • KindArbSchVKinderarbeitsschutzverordnung
  • KSchGKündigungsschutzgesetz
  • MiLoGMindestlohngesetz
  • MiLoV5Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
  • NachwGNachweisgesetz
  • PflegeZGPflegezeitgesetz
  • SGB IXNeuntes Buch Sozialgesetzbuch
  • SGB VIISiebtes Buch Sozialgesetzbuch
  • SGB VIIIAchtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfebedingt
  • TVGTarifvertragsgesetz
  • TzBfGTeilzeit- und Befristungsgesetz

Branchen-Besonderheiten

Warum die Aushangpflicht in der Öffentlicher Dienst anders gelagert ist als in einem typischen Büroteam:

  • Tarifbeschäftigte und Beamte nebeneinander: Die arbeitsrechtlichen Pflichtaushänge betreffen die Tarifbeschäftigten; für Beamtinnen und Beamte gelten teils eigene dienstrechtliche Informationswege. Eine digitale Quelle erreicht beide Gruppen gleichermaßen.
  • Viele Dienststellen und Außenstellen: Was in einer Behörde aktuell hängt, muss in allen hängen: eine zentrale digitale Quelle hält alle Standorte mit einem Schritt auf einem Stand.
  • Schicht- und Außendienst (Bauhof, Ordnungsamt, Feuerwehr, Sozialdienste) sowie zunehmend Homeoffice: Ein Brett im Amt erreicht diese Beschäftigten nicht zuverlässig.
  • § 16 ArbZG erlaubt seit dem 1. Januar 2025 die rein digitale Bereitstellung für die Beschäftigten: über Intranet und mobile Geräte ist das im öffentlichen Dienst der natürliche Weg, sofern alle Zugriff haben.
  • Das Personalvertretungs- und Gleichstellungsrecht tritt an die Stelle des Betriebsverfassungsgesetzes: diese Regelungen gehören neben die arbeitsrechtlichen Pflichtaushänge.
  • Der anwendbare Tarifvertrag (TVöD/TV-L) zählt zu den bereitzustellenden Regelungen, digital lässt er sich gemeinsam mit den Gesetzestexten aktuell halten.

Der öffentliche Dienst ist kein einheitlicher Betrieb: Tarifbeschäftigte und Beamte arbeiten nebeneinander, oft über viele Dienststellen verteilt, teils im Schicht- und Außendienst, zunehmend im Homeoffice. Das macht den scheinbar geordneten Verwaltungsfall in der Aushangpraxis komplexer, als er aussieht.

Warum der öffentliche Dienst eine Sonderlage hat

Drei Punkte heben Behörden und Dienststellen vom Standard-Betrieb ab:

  • Zwei Personalwelten. Die arbeitsrechtlichen Pflichtaushänge betreffen die Tarifbeschäftigten; für Beamtinnen und Beamte gelten teils eigene dienstrechtliche Informationswege.
  • Eigenes Mitbestimmungsrecht. An die Stelle des Betriebsverfassungsgesetzes tritt das Personalvertretungsrecht von Bund und Ländern; dazu kommt das Gleichstellungsrecht.
  • Verteilte Stellen und mobile Arbeit. Viele Dienststellen, Außen- und Schichtdienste sowie Homeoffice: ein Brett im Amt erreicht nicht alle.

Was eine Behörde konkret aushängen muss

Die Gesetzesübersicht oben zeigt alle relevanten Vorschriften: die Pflicht-Aushänge samt bewährtem Basis-Paket für die Tarifbeschäftigten, strukturabhängige Vorschriften (Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, SGB IX) und die ÖD-typischen Regelungen aus Personalvertretungs- und Gleichstellungsrecht sowie der anwendbare Tarifvertrag.

Eine Besonderheit: Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt § 16 ArbZG die rein digitale Bereitstellung der aushangpflichtigen Gesetze für die Beschäftigten ausdrücklich: über Intranet und mobile Geräte ist das im öffentlichen Dienst der natürliche Weg, sofern alle Zugriff haben. Flucht- und Rettungspläne in den Dienstgebäuden bleiben physisch sichtbar.

Was Behörden dabei häufig übersehen

  • Der anwendbare Tarifvertrag. TVöD oder TV-L sind keine Gesetze, gehören aber zu den bereitzustellenden Regelungen, digital gemeinsam mit den Gesetzestexten aktuell zu halten, erspart Doppelarbeit.
  • Die verteilten Stellen. Außen- und Schichtdienste sowie Homeoffice sind die häufigste Lücke. Der digitale Zugriff erreicht sie zeit- und ortsunabhängig.
  • Eine Änderung, viele Dienststellen. Eine zentrale Quelle hält alle Standorte mit einer Änderung aktuell, statt jede Stelle einzeln nachzuziehen.

Bußgeld & Aufsicht

Ihre exakte Aushang-Liste in unter 5 Minuten

3-4 weitere Aushänge hängen von Ihrer konkreten Betriebsstruktur ab (Mitarbeiterzahl, Auszubildende, beschäftigte Frauen, Gefahrstoffe). Wir übergeben die Branche Öffentlicher Dienst direkt an unseren Aushang-Assistenten, dort beantworten Sie wenige Fragen und erhalten Ihre individuelle, sofort umsetzbare Liste.

Aushang-Liste für Öffentlicher Dienst erstellen

Häufige Fragen aus der Öffentlicher Dienst

  • Für die Tarifbeschäftigten gelten die Pflicht-Aushänge (ArbZG, AGG samt § 61b ArbGG, DGUV Vorschrift 1) und das bewährte Basis-Paket (ArbSchG, MiLoG, BUrlG, EFZG, ASiG), dazu je nach Personal Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz und SGB IX. Spezifisch für den öffentlichen Dienst sind das Personalvertretungsrecht (BPersVG bzw. Landes-PVG), das Gleichstellungsrecht (BGleiG bzw. LGG) und der anwendbare Tarifvertrag (TVöD/TV-L). Für Beamtinnen und Beamte gelten teils eigene dienstrechtliche Regelungen.

Erfüllen Sie Ihre Aushangpflicht heute.

  • In 5 Minuten live
  • 14 Tage gratis testen
  • Ohne Kreditkarte