Aushangpflicht in Büro und Verwaltung
47 relevante Vorschriften im Büro: 7 Pflicht-Aushänge, 11 branchenspezifische Vorschriften und 29 empfohlene Gesetze. Mit „bedingt“ markierte Einträge greifen abhängig von Betriebsstruktur und Beschäftigten. Wo eine Detailseite existiert, führt der Eintrag direkt zum Gesetz.
Pflicht-Aushänge im Büro
Diese Gesetze schreibt der Gesetzgeber vor. Mit „bedingt“ markierte Pflichten greifen ab bestimmten Schwellen, etwa nach Zahl oder Kreis der Beschäftigten.
- AGGAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- ArbGGArbeitsgerichtsgesetz
- ArbZGArbeitszeitgesetz
- DGUV V1DGUV Vorschrift 1
- DGUV V3DGUV Vorschrift 3bedingt
- JArbSchGJugendarbeitsschutzgesetzbedingt
- MuSchGMutterschutzgesetzbedingt
Branchenspezifische Vorschriften in Büro und Verwaltung
Vorschriften, die speziell im Büro relevant sind: von DGUV-Vorschriften bis Fachrecht.
- ArbMedVVVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- AÜGArbeitnehmerüberlassungsgesetzbedingt
- BBiGBerufsbildungsgesetzbedingt
- BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung
- BFDGBundesfreiwilligendienstgesetzbedingt
- BioStoffVBiostoffverordnungbedingt
- GefStoffVGefahrstoffverordnungbedingt
- JFDGJugendfreiwilligendienstegesetzbedingt
- LärmVibrationsArbSchVLärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnungbedingt
- LasthandhabVLastenhandhabungsverordnungbedingt
- PSA-BVPSA-Benutzungsverordnungbedingt
Empfohlene Aushänge im Büro
Nicht zwingend aushangpflichtig, aber bewährte Praxis für einen vollständigen digitalen Aushang.
- 5. VermBGFünftes Vermögensbildungsgesetzbedingt
- ArbSchGArbeitsschutzgesetz
- ArbStättVArbeitsstättenverordnung
- ASiGArbeitssicherheitsgesetz
- BDSGBundesdatenschutzgesetz
- BEEGBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- BetrVGBetriebsverfassungsgesetz
- BGBBürgerliches Gesetzbuch
- BKVBerufskrankheiten-Verordnung
- BUrlGBundesurlaubsgesetz
- DGUV V2DGUV Vorschrift 2
- DL-InfoVDienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
- DSGVOEU-Datenschutz-Grundverordnung
- EFZGEntgeltfortzahlungsgesetz
- EntgTranspGEntgelttransparenzgesetzbedingt
- FPfZGFamilienpflegezeitgesetz
- GeschGehGGeschäftsgeheimnisgesetz
- HAGHeimarbeitsgesetz
- HinSchGHinweisgeberschutzgesetzbedingt
- KindArbSchVKinderarbeitsschutzverordnung
- KSchGKündigungsschutzgesetz
- MiLoGMindestlohngesetz
- MiLoV5Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
- NachwGNachweisgesetz
- PflegeZGPflegezeitgesetz
- SGB IXNeuntes Buch Sozialgesetzbuch
- SGB VIISiebtes Buch Sozialgesetzbuch
- TVGTarifvertragsgesetz
- TzBfGTeilzeit- und Befristungsgesetz
Branchen-Besonderheiten
Warum die Aushangpflicht in der Büro anders gelagert ist als in einem typischen Büroteam:
- Homeoffice und hybrides Arbeiten sind heute Standard: Wer von zu Hause arbeitet, erreicht ein Brett im Flur nicht. Die digitale Bereitstellung gibt allen Mitarbeitenden orts- und geräteunabhängig Zugriff auf die aktuelle Fassung.
- § 16 ArbZG erlaubt seit dem 1. Januar 2025 die rein digitale Bereitstellung ausdrücklich: Im Büro mit Intranet und mobilen Geräten ist das der natürliche Weg, sofern wirklich alle Zugriff haben.
- Telearbeit und mobiles Arbeiten sind rechtlich nicht dasselbe: Für fest eingerichtete Telearbeitsplätze gilt die Arbeitsstättenverordnung, für mobiles Arbeiten nicht. Die Pflicht, über die geltenden Schutzvorschriften zu informieren, bleibt in beiden Fällen bestehen.
- Mehrere Standorte, Niederlassungen oder Außenstellen müssen die Aushänge jeweils vollständig vorhalten: Eine zentrale digitale Quelle hält alle Teams mit einem Schritt auf einem Stand.
- Die jährlichen Gesetzesänderungen sind die häufigste Lücke: Ein ausgedrucktes Brett veraltet unbemerkt, eine zentral gepflegte digitale Fassung bleibt automatisch aktuell.
- Auch das vermeintlich einfache Büro hat Pflichten jenseits der Gesetzestexte: Gefährdungsbeurteilung der Bildschirmarbeit und Datenschutz-Information gehören zur betrieblichen Informationspflicht.
Das Büro gilt als der einfachste Fall der Aushangpflicht: feste Arbeitsplätze, ein schwarzes Brett im Flur, fertig. Mit Homeoffice und hybridem Arbeiten stimmt dieses Bild nicht mehr: Wer von zu Hause arbeitet, sieht das Brett im Flur nicht. Genau hier zeigt sich, warum die digitale Bereitstellung im Büro besonders naheliegt.
Warum Büro und Verwaltung eine eigene Lage haben
Drei Punkte verändern den scheinbar einfachen Fall:
- Homeoffice und hybrides Arbeiten. Ein Teil der Belegschaft ist regelmäßig nicht im Gebäude. Die Pflicht verlangt aber, dass jeder jederzeit Zugriff auf die aktuelle Fassung hat, auch von zu Hause.
- Telearbeit ist nicht mobiles Arbeiten. Die beiden Formen unterscheiden sich arbeitsstättenrechtlich. Die Informationspflicht gegenüber den Beschäftigten bleibt in beiden Fällen bestehen.
- Pflichten jenseits der Gesetzestexte. Auch im Büro gehören Gefährdungsbeurteilung der Bildschirmarbeit und Datenschutz-Information zur betrieblichen Informationspflicht.
Was ein Büro- und Verwaltungsbetrieb konkret aushängen muss
Die Gesetzesübersicht oben zeigt alle relevanten Vorschriften: die Pflicht-Aushänge ab dem ersten Mitarbeiter samt bewährtem Basis-Paket, strukturabhängige Vorschriften (Mutter- und Jugendarbeitsschutz je nach Personal) und die büro-relevanten Themen aus Arbeitsstätten- und Datenschutzrecht.
Eine Besonderheit: Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt § 16 ArbZG die rein digitale Bereitstellung der aushangpflichtigen Gesetze ausdrücklich. Im Büro mit Intranet und mobilen Geräten ist das der natürliche Weg, sofern wirklich alle Beschäftigten zugreifen können. Flucht- und Rettungspläne im Gebäude bleiben weiterhin physisch sichtbar anzubringen.
Was Büro- und Verwaltungsbetriebe dabei häufig übersehen
- Die Homeoffice-Lücke. Wer nur prüft, ob das Brett im Flur hängt, übersieht den Teil der Belegschaft, der von zu Hause arbeitet. Der digitale Zugriff schließt diese Lücke geräte- und ortsunabhängig.
- Die jährliche Aktualisierung. Ein ausgedrucktes Brett veraltet unbemerkt. Eine zentral gepflegte digitale Fassung bleibt automatisch auf dem aktuellen Stand.
- Mehrere Standorte. Niederlassungen und Außenstellen brauchen jeweils die vollständige Fassung: zentral gepflegt ist das eine Änderung statt vieler.
Bußgeld & Aufsicht
Was kosten fehlende Aushänge?
Verstöße werden normbezogen geahndet. Fehlende oder veraltete Pflichtaushänge können seit 2025 mit bis zu 5.000 € geahndet werden, bei Verstößen gegen die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes reicht der Rahmen bis 30.000 €. Zusätzlich kann der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig werden, wenn ein Aushangverstoß ursächlich für einen Schaden eines Beschäftigten ist. Geprüft wird von der Gewerbeaufsicht bzw. Arbeitsschutzbehörde; Datenschutzthemen verantwortet die zuständige Datenschutzaufsicht.
Ihre exakte Aushang-Liste in unter 5 Minuten
3-4 weitere Aushänge hängen von Ihrer konkreten Betriebsstruktur ab (Mitarbeiterzahl, Auszubildende, beschäftigte Frauen, Gefahrstoffe). Wir übergeben die Branche Büro direkt an unseren Aushang-Assistenten, dort beantworten Sie wenige Fragen und erhalten Ihre individuelle, sofort umsetzbare Liste.
Aushang-Liste für Büro erstellenHäufige Fragen aus der Büro
Ja. Ab dem ersten Mitarbeiter gelten die Pflicht-Aushänge ArbZG, AGG samt § 61b ArbGG und DGUV Vorschrift 1 sowie das bewährte Basis-Paket (ArbSchG, MiLoG, BUrlG, EFZG, ASiG), unabhängig von der Branche. Hinzu kommen je nach Personal Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz sowie die büro-relevanten Themen aus Arbeitsstätten- und Datenschutzrecht.


