Aushangpflicht im Schulbetrieb
49 relevante Vorschriften in der Schule: 7 Pflicht-Aushänge, 13 branchenspezifische Vorschriften und 29 empfohlene Gesetze. Mit „bedingt“ markierte Einträge greifen abhängig von Betriebsstruktur und Beschäftigten. Wo eine Detailseite existiert, führt der Eintrag direkt zum Gesetz.
Pflicht-Aushänge in der Schule
Diese Gesetze schreibt der Gesetzgeber vor. Mit „bedingt“ markierte Pflichten greifen ab bestimmten Schwellen, etwa nach Zahl oder Kreis der Beschäftigten.
- AGGAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- ArbGGArbeitsgerichtsgesetz
- ArbZGArbeitszeitgesetz
- DGUV V1DGUV Vorschrift 1
- DGUV V3DGUV Vorschrift 3bedingt
- JArbSchGJugendarbeitsschutzgesetzbedingt
- MuSchGMutterschutzgesetzbedingt
Branchenspezifische Vorschriften im Schulbetrieb
Vorschriften, die speziell in der Schule relevant sind: von DGUV-Vorschriften bis Fachrecht.
- ArbMedVVVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- AÜGArbeitnehmerüberlassungsgesetzbedingt
- BBiGBerufsbildungsgesetzbedingt
- BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung
- BFDGBundesfreiwilligendienstgesetzbedingt
- BioStoffVBiostoffverordnungbedingt
- DGUV V81DGUV Vorschrift 81 — Schulen
- GefStoffVGefahrstoffverordnungbedingt
- IfSGInfektionsschutzgesetz
- JFDGJugendfreiwilligendienstegesetzbedingt
- LärmVibrationsArbSchVLärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnungbedingt
- LasthandhabVLastenhandhabungsverordnungbedingt
- PSA-BVPSA-Benutzungsverordnungbedingt
Empfohlene Aushänge in der Schule
Nicht zwingend aushangpflichtig, aber bewährte Praxis für einen vollständigen digitalen Aushang.
- 5. VermBGFünftes Vermögensbildungsgesetzbedingt
- ArbSchGArbeitsschutzgesetz
- ArbStättVArbeitsstättenverordnung
- ASiGArbeitssicherheitsgesetz
- BDSGBundesdatenschutzgesetz
- BEEGBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- BetrVGBetriebsverfassungsgesetz
- BGBBürgerliches Gesetzbuch
- BKVBerufskrankheiten-Verordnung
- BUrlGBundesurlaubsgesetz
- DGUV V2DGUV Vorschrift 2
- DSGVOEU-Datenschutz-Grundverordnung
- EFZGEntgeltfortzahlungsgesetz
- EntgTranspGEntgelttransparenzgesetzbedingt
- FPfZGFamilienpflegezeitgesetz
- GeschGehGGeschäftsgeheimnisgesetz
- HAGHeimarbeitsgesetz
- HinSchGHinweisgeberschutzgesetzbedingt
- KindArbSchVKinderarbeitsschutzverordnung
- KSchGKündigungsschutzgesetz
- MiLoGMindestlohngesetz
- MiLoV5Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
- NachwGNachweisgesetz
- PflegeZGPflegezeitgesetz
- SGB IXNeuntes Buch Sozialgesetzbuch
- SGB VIISiebtes Buch Sozialgesetzbuch
- SGB VIIIAchtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe
- TVGTarifvertragsgesetz
- TzBfGTeilzeit- und Befristungsgesetz
Branchen-Besonderheiten
Warum die Aushangpflicht in der Schule anders gelagert ist als in einem typischen Büroteam:
- Schule ist Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 IfSG: Das hebt die Belehrungspflicht des Personals nach § 34 IfSG aktiv ins Pflichtprogramm und verlangt eine nachvollziehbare Dokumentation.
- Verteiltes Kollegium und hoher Teilzeitanteil: Wer nur an einzelnen Tagen, in Fachräumen, in der Betreuung oder Mensa arbeitet, erreicht ein Brett im Lehrerzimmer nicht zuverlässig.
- § 16 ArbZG erlaubt seit dem 1. Januar 2025 die rein digitale Bereitstellung für die angestellten Beschäftigten: Über das eigene Gerät hat jeder jederzeit Zugriff auf die aktuelle Fassung.
- Träger mit mehreren Schulen oder Bildungsstandorten müssen die Aushänge je Standort vollständig vorhalten: Eine zentrale digitale Quelle hält alle Häuser mit einem Schritt auf einem Stand.
- Die Belehrung nach § 34 IfSG ist Pflicht, aber kein Selbstläufer: Ein digitales Portal mit Kenntnisnahme-Funktion liefert Aushang und nachweisbare Dokumentation in einem Schritt.
- FSJ, Praktika und Auszubildende unter 18 lassen das Jugendarbeitsschutzgesetz auch im Schulbetrieb greifen: Über ein Portal sind neue Kräfte ab Tag eins informiert.
Schulen sind mehr als Verwaltungsbetriebe: Als Gemeinschaftseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz tragen sie aktive Belehrungspflichten gegenüber dem Personal. Gleichzeitig ist das Kollegium über Klassen, Fachräume, Betreuung, Mensa und Hausmeisterei verteilt und arbeitet oft in Teilzeit, ein einzelner Aushang im Lehrerzimmer erreicht längst nicht alle.
Warum Schule und Bildung eine Sonderlage haben
Drei Punkte heben Schulen vom Standard-Büro ab:
- Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 IfSG. Daraus folgt § 34 IfSG: aktive Belehrungspflichten, Tätigkeits- und Betretungsverbote bei bestimmten Erkrankungen und die Pflicht, das Personal dauerhaft zu informieren.
- Verteiltes, teilzeitstarkes Kollegium. Wer nur an einzelnen Tagen oder in Randbereichen arbeitet, erreicht das Lehrerzimmer mit dem Aushang selten.
- Zwei Personalwelten. Tarifbeschäftigte und Verbeamtete unterliegen teils unterschiedlichen Informationswegen, eine digitale Quelle erreicht beide, die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich aber.
Was eine Schule konkret aushängen muss
Die Gesetzesübersicht oben zeigt alle relevanten Vorschriften: die Pflicht-Aushänge samt bewährtem Basis-Paket für das angestellte Personal, strukturabhängige Vorschriften (Mutter- und Jugendarbeitsschutz je nach Personal, Personalvertretung je nach Trägerschaft) und die schul-typischen Normen aus Infektionsschutz-, Masernschutz-, Bildungsfreistellungs- und Gefahrstoffrecht.
Eine Besonderheit: Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt § 16 ArbZG die rein digitale Bereitstellung der aushangpflichtigen Gesetze für die Beschäftigten ausdrücklich, vorausgesetzt, alle können jederzeit ungehindert auf die aktuelle Fassung zugreifen. Flucht- und Rettungspläne im Schulgebäude bleiben physisch und sichtbar anzubringen.
Was Schulen und Träger dabei häufig übersehen
- Belehrung ist nicht gleich Nachweis. § 34 IfSG verlangt eine regelmäßige Belehrung. Ein Aushang ist Pflicht, aber kein Nachweis, ein digitales Portal mit Kenntnisnahme liefert beides.
- Das verteilte Kollegium. Teilzeit-, Betreuungs- und Hausmeisterpersonal ist die häufigste Lücke. Über ein Portal sind alle unabhängig vom Raum informiert.
- Mehrere Schulen, eine Aktualität. Träger mit mehreren Standorten halten über eine zentrale Quelle alle Häuser mit einer Änderung aktuell.
Bußgeld & Aufsicht
Was kosten fehlende Aushänge?
Verstöße werden normbezogen geahndet. Fehlende oder veraltete Pflichtaushänge können seit 2025 mit bis zu 5.000 € geahndet werden, bei Verstößen gegen die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes reicht der Rahmen bis 30.000 €. Verstöße gegen die Belehrungspflicht nach § 34 IfSG sind eigenständige Ordnungswidrigkeiten. Geprüft wird je nach Trägerschaft von Schulaufsicht, Gesundheitsamt und Unfallkasse; fehlende oder veraltete Aushänge werden bei Begehungen als Mangel dokumentiert. Für Beamtinnen und Beamte gelten teils eigene dienstrechtliche Regelungen.
Ihre exakte Aushang-Liste in unter 5 Minuten
3-4 weitere Aushänge hängen von Ihrer konkreten Betriebsstruktur ab (Mitarbeiterzahl, Auszubildende, beschäftigte Frauen, Gefahrstoffe). Wir übergeben die Branche Schule direkt an unseren Aushang-Assistenten, dort beantworten Sie wenige Fragen und erhalten Ihre individuelle, sofort umsetzbare Liste.
Aushang-Liste für Schule erstellenHäufige Fragen aus der Schule
Für das angestellte Personal gelten die Pflicht-Aushänge (ArbZG, AGG samt § 61b ArbGG, DGUV Vorschrift 1) und das bewährte Basis-Paket (ArbSchG, MiLoG, BUrlG, EFZG, ASiG), dazu je nach Personal Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz. Schul-spezifisch sind § 34 IfSG (Gemeinschaftseinrichtung, Belehrung), das Masernschutzgesetz, das Landes-Bildungsfreistellungsrecht und, in Chemie-, Werk- und Kunsträumen, die Gefahrstoffverordnung. Für verbeamtetes Personal gelten teils eigene dienstrechtliche Regelungen.


